Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Anträge für diesen Zeitraum können seit dem gestellt werden. Die Antragsfrist endet am . Bereits ab dem 15.2.2021 können Abschlagszahlungen von bis zu 400.000 € starten.
Hintergrund: Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. €, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 % verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 %, 60 % oder 90 % der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Mio. € (3 Mio. € für Verbundunternehmen).
HinweisZur NWB Arbeitshilfe „Corona-Überbrückungshilfe Phase 3 – Checkliste mit Berechnung“ gelangen Sie hier.